Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist am 01. August 2010 die „Richtlinie der Stadt Dessau-Roßlau zur Kindertagespflege” in Kraft getreten. Damit besteht für Kinder bis zu 3 Jahren neben der Unterbringung in einer Kindertageseinrichtung ein gleichwertiges Angebot zur Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Eltern mit Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr können Kindertagespflege ergänzend außerhalb der Öffnungszeiten einer Kindereinrichtung nutzen. Das Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau sucht geeignete Personen, die Kinder in der Tagespflege betreuen und sich damit ein neues Betätigungsfeld schaffen möchten.
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